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Ab Montag wieder Distanzunterricht in NRW

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Ab Montag wieder Distanzunterricht in NRW


Düsseldorf. Ab Montag werden die Schulen in NRW wieder in den Distanzunterricht gehen, sagt Schulministerin Yvonne Gebauer (FDP). Für die meisten der 2,5 Millionen Schüler in NRW findet nach den Osterferien somit kein Unterricht mehr in den Klassenräumen statt. Der Distanzunterricht gilt vorerst nur eine Woche lang bis zum 16. April.


Vor den Ferien gab es in NRW ein Wechselmodell, bestehend aus Distanz- und Präsenzunterricht. Das wird in der kommenden Woche somit nicht mehr gelten. Eine Notbetreuung für die Klassen 1 bis 6 sei sichergestellt, so Gebauer. Ab 19. April soll der Unterricht an den Schulen dann – sofern es das Infektionsgeschehen zulässt – wieder mit Wechselunterricht fortgesetzt werden. Impfungen für Grundschullehrerinnen und -lehrer, die bislang noch keine Impfung erhalten haben, sollen vorgezogen werden.


Die Ausnahme

Für die Schüler der Abschlussklassen soll es in NRW auch nach den Osterferien Präsenzunterricht in den Klassenräumen geben. Sie seien vom Distanzunterricht ausgenommen, sagte Schulministerin Yvonne Gebauer (FDP) am Donnerstag. Die Abiturprüfungen sollen trotz der Corona-Pandemie planmäßig am 23. April mit dem Fach Englisch starten.


Testpflicht

Im Präsenzbetrieb der Schulen wird es eine grundsätzliche Testpflicht in den Schulen mit wöchentlich zweimaligen Selbsttests für Schülerinnen und Schüler, Lehrkräfte und weiteres Personal an den Schulen geben. Schüler und Lehrer müssen sich zweimal pro Woche testen.


Die Testpflicht wird in der Corona-Betreuungsverordnung geregelt: Künftig ist der Besuch der Schule an die Voraussetzung geknüpft, an wöchentlich zwei Coronaselbsttests teilgenommen zu haben und ein negatives Testergebnis vorweisen zu können. Die Testpflicht gilt für Schülerinnen und Schüler, Lehrerinnen und Lehrer und für sonstiges an der Schule tätiges Personal.


Die Pflicht zur Durchführung der Selbsttests wird für die Schülerinnen und Schüler in der Schule erfüllt. Alternativ ist möglich, die negative Testung durch eine Teststelle nachzuweisen (Bürgertest). Der darf höchstens 48 Stunden zurückliegen.


Schülerinnen und Schüler, die der Testpflicht nicht nachkommen, können nicht am Präsenzunterricht teilnehmen.


Für Schülerinnen und Schüler mit Bedarf an sonderpädagogischer Unterstützung gilt: Die Schulleitung kann zulassen, dass Coronaselbsttests für zuhause unter elterlicher Aufsicht stattfinden. In diesem Fall müssen die Eltern das negative Ergebnis schriftlich versichern.


Gebauer sagte, sie habe am Mittwoch mit vielen Verbänden gesprochen. Die Sorge bei Eltern, Schülern und Lehrern sei groß. Mediziner hätten im Rahmen der Kultusministerkonferenz am Donnerstag bestätigt, dass das Infektionsgeschehen bei Kinder und Jugendlichen zunehme. Aber: „Die Schulen sind keine Treiber der Pandemie", sagte Gebauer.


Kritik

Die Entscheidung für den Distanzunterricht sei "leider richtig", so Stephan Osterhage-Klingler von der Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft im Bezirk Detmold, da ein angemessener Infektionsschutz weiterhin nicht gewährleistet sei. "Sie zeugt aber auch davon, dass das Ministerium seine Hausaufgaben nicht gemacht hat."


Eine Testpflicht in den Schulen sei eine richtige Entscheidung. Leider habe es die Politik nicht geschafft, den Ankündigungen auch Taten folgen zu lassen, kritisiert er. „Die Ankündigung einer Testpflicht ohne eine wirkliche Planung und nun die gescheiterte rechtzeitige Belieferung der Schulen mit Tests zeigt das ganze Ausmaß des Problems. Jetzt muss endlich gehandelt und nicht weiter nur angekündigt werden", fordert er.  


"Die GEW OWL erwartet jetzt von der Politik, dass wenigstens die anstehende erste Schulwoche genutzt wird, um klare und umsetzbare Regelungen zu treffen und alle Schulen mit ausreichend Tests zu versorgen." Außerdem müssten alle Lehrkräfte zeitnah ein Impfangebot erhalten, so Osterhage-Klingler weiter.


Mit Material von dpa

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